Übersicht der neuen

Führerscheinklassen

In Deutschland regelt seit 1998 die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), unter welchen Voraussetzungen bestimmte Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen. Am 19. Januar 2013 wurden im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubisklassen eine neue Verordnung erlassen, wonach nunmehr 16 Führerscheinklassen existieren.


Führerscheinklassen für Motorrad

Klasse AM:

Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge.

Klasse A:

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

Klasse A1:

Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm und 11 kW Leistung.

Klasse A2:

Kafträder bis zu einer Leistung von 35 kW.


Führerscheinklassen für Pkw

Klasse B:

bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.

Klasse BF17:

bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (ab 17 Jahren mit Begleitung).

Klasse B96:

zwischen 3.500 kg und 4.250 kg zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger.

Klasse BE:

Fahrzeuge der Klasse B in Verbindung mit einem Anhänger bis 3.500 kg.


Führerscheinklassen für Lkw und Busse

Klasse C:

über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.

Klasse C1:

bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse.

Klasse CE:

Fahrzeuge der Klasse C in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg.

Klasse C1E:

Fahrzeuge der Klasse C1 in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg sowie solche der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg.

Klasse D:

Transport mehr als 16 Personen (ohne Fahrer).

Klasse D1:

bis 8 m Länge und Transport von acht bis 16 Personen (ohne Fahrer).

Klasse DE:

Fahrzeuge der Klasse D in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg.

Klasse D1E:

Fahrzeuge der Klasse D1 in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg.


Sonderklassen

Klasse L:

Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h.

Klasse T:

Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaftliche bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h.

Mofa-Führerschein

Einsitzige Fahrräder (einspurig) mit Hilfsmotor bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Quad-Führerschein

Kraftfahrzeug mit Sitzbank und vier Rädern (Quad).

Erklärungen zu C1, CE1, C, CE, D, DE1, D, DE

Führerscheinklassen C1 und C1E

Leichte Lkw können mit dem C1-Führerschein gefahren werden. Sie rangieren in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen. Ein Anhänger darf nicht mehr wiegen als 750 Kilogramm, wobei die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug insgesamt nicht überschritten werden darf.

Das Mindestalter für diesen Schein ist 18 Jahre, wobei die Fahrerlaubnis der Kategorie B Voraussetzung ist, um auf C1 “aufzurüsten”.

Die Führerscheinklasse C1E erlaubt es, einen leichten Lkw in Kombination mit einem Anhänger von bis zu 750 Kilogramm zu fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges darf entsprechend überschritten werden.

Außerdem berechtigt der C1E-Schein ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 Kilogramm zu steuern. Die zulässige Gesamtmasse beträgt in beiden Kombinationen maximal 12.000 Kilogramm. Es bedarf des C-Führerscheins, bevor C1E beantragt werden kann. Mindestalter ist wiederum 18 Jahre.
 

Fürerscheinklasse C und CE

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 Kilogram werden schwere Lkw genannt. Um solche Kolosse im öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen, braucht es die Fahrerlaubnis der Klasse C. Zusätzlich darf ein Anhänger mit maximal 750 kg angehängt werden.

Prinzipiell müssen Farhanfänger 21 Jahre alt sein. Ausnahmen gelten für Achtzehnjährige, die sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden oder spezielle Grundqualifikationen mitbringen. Das heißt, wer mit 18 bereits die Führerscheinklassen B und C1 erworben hat, kann übergangslos den C-Schein beantragen.

Schwere Lastzüge ohne Beschränkungen des Anhängergewichts dürfen nur mit einem CE-Führerschein geführt werden. Voraussetzung ist die Klasse C.

In keinem der oben genannten Klassen dürfen mehr als acht Personen befördert werden. Das ist den Bus-Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE vorenthalten.
 

Die Füherscheinklassen D1 und D1E

Für Busse gibt es die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE. Sie berechtigen zum Transport von Personen, teils in Kombination mit schweren Anhängern.
Für Busse gibt es die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE. Sie berechtigen zum Transport von Personen, teils in Kombination mit schweren Anhängern.
Fahrzeuge, die für die Beförderung von höchstens 16 Personen ausgelegt und maximal acht Meter lang sind (Omnibusse), dürfen nur gefahren werden, wenn die Führerscheinklasse D1 vorliegt. Anhänger dürfen maximal 750 Kilogramm auf die Waage bringen. Zuvor muss die Fahrerlaubnis der Kategorie B vorliegen.

Für schwerere Anhänger wird die Füherscheinklasse D1E obligatorisch, die einen D1-Schein voraussetzt. Mindestalter ist 18 Jahre (mit B-Führerschein), beziehungsweise 21 Jahre, eingeschlossen sind die Fahrerlaubnisklassen BE und C1E.
 

Die Führerscheinklassen D und DE

Busse ohne Beschränkung der Personenzahl oder Länge dürfen nur mit einem D-Führerschein auf öffentlichen Straßen gelenkt werden. Ein Anhänger darf die 750 Kilogramm-Marke auch hier nicht überschreiten. Voraussetzung ist ein B-Schein. Voraussetzungsfrei kann diese Fahrerlaubnis mit 24 Jahren erworben werden. Soll die Prüfung schon vor diesem Alter abgelegt werden, so gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Mit 18 Jahren kann den D-Führerschein machen, wer sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Linienverkehr (bis zu 50 km/h) befindet.
Mit 20 Jahren können Personen sich für den Busführerschein anmelden, wenn sie sich in einer entsprechenden Ausbildung (ohne Begrenzung der Geschwindigkeit) befinden.
Mit 21 Jahren können Inhaber der Führerscheinklasse B zu D aufsteigen.
Wer diese Klasse absolviert, ist automatisch berechtigt, Fahrzeuge der Kategorie D1 zu führen.

Für schwerere Anhänger braucht es auch hier die Führerscheinklasse DE. Voraussetzung ist die Klasse D. Einmal im Besitz des DE-Führerscheines, sind Sie berechtigt, Fahrzeuge der Führerscheinklassen BE, D1E und C1E zu fahren.

(alle Angaben ohne Gewähr)

zurück zur vorherigen Seite